
Das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis berechtigt zur Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech-Seefunkstellen für UKW und Funkeinrichtungen des Seenot- und Sicherheitsfunksystems (GMDSS) für UKW auf Sportfahrzeugen. Die Beschränkung bezieht sich hierbei allein auf den Frequenzbereich UKW (30 - 300 MHz).
Jeder Schiffsführer - und nicht igend ein Crewmitglied - muss ein Funkzeugnis besitzen, wenn er eine Seefunkanlage an Bord betreibt!
SRC: short range certificate
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